Dachlattenverlängerungen werden eingesetzt, wenn durch Wärmedämmsysteme der Giebel eines Gebäudes nachträglich gedämmt wird und der Ortgang dadurch verbreitert werden muss.
Damit die Dachfläche nicht - wie bislang üblich - über 2 Sparrenfelder hinweg aufgenommen werden muss um neue Dachlatten anzubringen, können die Dachlattenverlängerungen eingesetzt werden.
Da Dachlattenverlängerungen nicht in den Bauregellisten des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) gelistet sind, führen wir den Nachweis über eine hinterlegte Statik, die individuell die Gebäudelage berücksichtigt. Anhand der Gebäudedaten teilen wir Ihnen genau mit, welche Dachlattenverlängerung Sie wie weit überstehen lassen können. Entsprechend bauaufsichtlich zugelassenes Befestigungsmaterial gehört zur Verpackungseinheit.
Die maximale Gebäudehöhe liegt bei 25 m, darüber hinaus ist ein separater statischer Nachweis zu führen.
Die entsprechenden Angaben erfragen Sie unter:
https://www.lemphirz.de/produkte/dachlattenverlaengerungen/dachlattenverlaenderung-anfrage.html
Erhältlich in den Ausführungen:
Maße:
20 x 52 x 500 / 700 / 1.000 / 1250 mm
(Für die Dachlattengröße 30 x 50)
30 x 62 x 500 / 700 / 1.000 / 1250 mm
(Für die Dachlattengröße 40 x 60)
Zubehör:
Erforderliches Befestigungsmaterial (ABC Spax-S 25 x 2,5 mit der bauaufsichtlichen Zulassung Z-9.1-235)
Wichtige Hinweise zur Anwendung der Dachlattenverlängerungen!
Anhand der rückseitigen Tabellen lassen sich die häufigsten Anwendungsempfehlungen für die Dachlattenverlängerungen
herauslesen.
Hierfür müssen Schnee- und die Windlasten, die für den jeweiligen Gebäudestandort anzusetzen sind,
mit den Tabellen abgeglichen werden.
Hinweise zu den Schnee– und Windlasten finden sich im Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks
oder können bei den jeweiligen Bauämtern erfragt werden.
Der Bereich der „Norddeutschen Tiefebene“ bedarf einer besonderen Beachtung! Hier ist
grundsätzlich immer auch das jeweilige Bauamt zu konsultieren!
Berücksichtigt sind Gebäudehöhen bis maximal 25 m Höhe! Darüber hinaus ist ein separater statischer
Nachweis zu führen!
Den Berechnungen liegen die Dachlattenabmessungen 30 x 50 und 40 x 60 (Sortierung S 10) zugrunde.
Die Dachlatten sind stets vorab auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen!
Die Angaben in den Tabellen basieren auf:
DIN EN 1990: Grundlagen der Tragwerksplanung
DIN EN 1991-1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke: Eigengewichte
DIN EN 1991-1-3: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke: Schneelasten
DIN EN 1991-1-4: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke: Windlasten
DIN EN 1993-1-1: Stahlbauten: Allgemeine Bemessungsregeln
DIN EN 1993-1-3: Stahlbauten: Kaltgeformte Bauteile
DIN EN 1993-1-5: Stahlbauten: Plattenförmige Bauteile
DIN EN 1995-1-1: Holzbau
Befestigt werden die Dachlattenverlängerungen ausschließlich mit den beiliegenden ABC SPAX-S 25 x 2,5
Schrauben mit der bauaufsichtlichen Zulassung Z-9.1-235.
Wichtig:
Zu beachten ist, dass die LD-Angabe vom letzten Befestigungspunkt der Dachlatte aus betrachtet
wird. In der Regel muss also noch eine Befestigung der Dachlatte in der Giebelmauer/
Mauerkrone erfolgen. Die Befestigung ist auf den jeweiligen Untergrund abzustimmen.
Eine Mann– oder Verkehrslast ist nicht berücksichtigt!